Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26.03.2026 · Oeltjen GmbH
Präambel
Die Oeltjen GmbH (nachfolgend „Anbieter") betreibt unter der Bezeichnung „Energie-Akte" eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend „Software") für Unternehmen im Bereich Energieberatung. Die Software umfasst insbesondere Funktionen für Projektmanagement, Objektverwaltung, Kunden- und Partnermanagement sowie zugehörige Portalfunktionen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde"). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der Software als SaaS-Lösung über das Internet sowie die damit verbundenen Leistungen gemäß dem jeweiligen individuellen Angebot und der ggf. beigefügten Funktionsübersicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Die Software richtet sich ausschließlich an den deutschen und österreichischen Markt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Rechtskonformität bei einer Nutzung außerhalb dieses räumlichen Geltungsbereichs.
§ 2 Testphase (Free Trial)
(1) Der Anbieter bietet eine kostenlose und unverbindliche Testphase von 14 Kalendertagen an (nachfolgend „Free Trial").
(2) Nach Ablauf der 14 Tage wird das Testkonto einschließlich aller angegliederten Nutzerkonten automatisch gesperrt. Ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis findet nicht statt.
(3) Während der Testphase gelten diese AGB entsprechend, soweit sie auf das Testnutzungsverhältnis anwendbar sind. Der Anbieter übernimmt während der Testphase keine Verfügbarkeitsgarantie und keinen Support-Anspruch.
(4) Daten, die während der Testphase eingegeben wurden, werden nach Sperrung des Testkontos für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen vorgehalten. Danach ist der Anbieter zur unwiderruflichen Löschung berechtigt, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann schriftlich, in Textform (einschließlich E-Mail) oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
(3) Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter das kostenpflichtige Kundenkonto ein und stellt dem Kunden die Zugangsdaten zur Verfügung.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Der konkrete Leistungsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot sowie ggf. einer separaten Funktionsübersicht, die Bestandteil des Vertrages wird.
(2) Die Software wird als SaaS-Lösung über das Internet bereitgestellt. Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt zum Internet (Rechenzentrumsausgang). Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
(3) Etwaige Speicherplatzlimitierungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
§ 5 Weiterentwicklung und Änderungen der Software
(1) Die Software wird vom Anbieter kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, insbesondere durch Erweiterungen, Veränderungen oder Entfernung einzelner Funktionen, soweit hierdurch der wesentliche Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht unterschritten wird.
(2) Der Anbieter wird wesentliche Änderungen und Neuerungen der Software im App-Dashboard dokumentieren.
(3) Reguläre Updates und Fehlerbehebungen (Bugfixes) sind im vereinbarten Entgelt enthalten.
(4) Größere Funktionserweiterungen (Upgrades) sowie neue, eigenständige Module können vom Anbieter gegen gesondertes Entgelt angeboten werden. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung solcher Upgrades oder neuer Module besteht nicht.
(5) Führt eine Änderung der Software zu einer wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Funktionalität, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu, in dem die Änderung wirksam wird. Der Anbieter wird den Kunden über solche wesentlichen Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren.
§ 6 Verfügbarkeit und Service Level (SLA)
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,9 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet (Rechenzentrumsausgang). Die Verfügbarkeit berechnet sich als Verhältnis der tatsächlichen Betriebszeit zur Gesamtzeit des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der nach diesem Vertrag ausgenommenen Zeiten.
(2) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:
- a) geplante Wartungsfenster gemäß Absatz 3,
- b) Störungen, die auf höhere Gewalt, großflächige Internetausfälle oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind,
- c) Störungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 11) zurückzuführen sind, einschließlich kundenseitig verursachter Fehler,
- d) Unterbrechungen infolge von Skalierungen, Migrationen oder sonstigen vom Infrastrukturanbieter als planmäßig eingestuften Maßnahmen,
- e) Angriffe auf die Infrastruktur (z. B. DDoS), soweit der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat,
- f) Netzwerkstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters oder des Infrastrukturanbieters.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden den Nutzern vorab über ein Pop-up-Fenster innerhalb der Software angekündigt. Der Anbieter bemüht sich, Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten (Nacht-/Wochenendstunden) zu legen. Ungeplante Notfallwartungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Die Verfügbarkeitsgewährleistung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des eingesetzten Infrastrukturanbieters (derzeit: Hetzner Online GmbH). Soweit ein Verfügbarkeitsausfall ausschließlich auf die Infrastruktur des Serverbetreibers zurückzuführen ist und innerhalb des vom Serverbetreiber zugesicherten SLA liegt, ist die Haftung des Anbieters auf die Geltendmachung und – soweit möglich – Weiterreichung von Ansprüchen gegenüber dem Serverbetreiber beschränkt. Dem Kunden werden auf Anfrage die maßgeblichen SLA-Konditionen des Serverbetreibers in der jeweils aktuellen Fassung mitgeteilt.
(5) Im Fall eines Ausfalls, der über die nach diesem Vertrag zulässigen Ausfallzeiten hinausgeht, richtet sich die Haftung des Anbieters nach § 14 dieser AGB.
§ 7 Support
(1) Der Anbieter stellt Support standardmäßig per E-Mail bereit. Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen) bearbeitet.
(2) Telefonischer Support steht nur zur Verfügung, wenn und soweit dies im individuellen Kundenvertrag gesondert vereinbart wurde.
(3) Der Anbieter bemüht sich, Support-Anfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Ein Anspruch auf Reaktionszeiten oder Lösungszeiten besteht nur, sofern im individuellen Vertrag ein erweitertes Support-Level vereinbart wurde.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen (nachfolgend „Vertragslaufzeit"). Der Beginn der Laufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. aus dem Datum der Kontobereitstellung.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
- a) der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung von Entgelten um mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist,
- b) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die in § 11 genannten Mitwirkungspflichten, wiederholt oder schwerwiegend verstößt,
- c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
(5) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Vertragsende zum Export zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter zur Löschung sämtlicher Kundendaten berechtigt.
§ 9 Lizenzmodell und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen dieser AGB und des individuellen Angebots ein.
(2) Die Basis-Lizenz umfasst die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen der Software sowie einen (1) Administrator-Nutzer.
(3) Weitere Nutzer können durch den Kunden über kostenpflichtige Sitzplatzlizenzen (nachfolgend „Seat-Lizenzen") hinzugebucht werden. Die Laufzeit der Seat-Lizenzen ist an die Laufzeit der Basis-Lizenz gekoppelt. Die Kündigung der Basis-Lizenz beendet automatisch auch alle zugehörigen Seat-Lizenzen.
(4) Seat-Lizenzen, die während einer laufenden Vertragslaufzeit hinzugebucht werden, werden anteilig (pro rata temporis) für den Rest der aktuellen Vertragslaufzeit berechnet.
(5) Dem Kunden ist es untersagt:
- a) die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (§§ 69d, 69e UrhG) zulässig ist,
- b) die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, es handelt sich um berechtigte Nutzer im Rahmen der gebuchten Lizenzen,
- c) die Software oder Teile davon unterzulizenzieren, zu vermieten oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck hinausgeht.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt von 10 % auf den jeweiligen Jahresnettopreis.
(3) Als Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- a) SEPA-Lastschrift,
- b) Überweisung; bei Zahlung per Überweisung fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 € netto pro Transaktion an.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form (PDF per E-Mail). Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(5) Preisanpassungsklausel: Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode gemäß § 8 Abs. 2 anzupassen, soweit dies aufgrund gestiegener Personal-, Infrastruktur-, Lizenz-, Energie- oder Compliance-Kosten sachlich gerechtfertigt ist. Die Anpassung wird dem Kunden in Textform unter Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Unterjährige Preisanpassungen während einer laufenden Vertragsperiode sind ausgeschlossen.
(6) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, mahnt der Anbieter den Kunden einmalig unter Setzung einer Nachfrist von fünf Werktagen. Wird die Zahlung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, ist der Anbieter berechtigt, das Kundenkonto und alle zugehörigen Nutzerkonten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von einer Sperrung unberührt. Verzugszinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für Nutzungen, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
(2) Der Kunde garantiert, dass er zur Verarbeitung der von ihm in die Software hochgeladenen Daten berechtigt ist. Insbesondere garantiert der Kunde, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügt und die Betroffenen – soweit erforderlich – ordnungsgemäß informiert hat. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, hochgeladene Dateien vor dem Upload mit aktueller Antivirensoftware auf Schadsoftware zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch schadhafte Dateien des Kunden verursacht werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung der Software einen aktuellen, marktüblichen Webbrowser (in der jeweils aktuellen oder vorherigen Hauptversion) sowie eine stabile Internetverbindung zu verwenden. Einschränkungen in der Funktionalität, die auf die Nutzung veralteter Browser oder unzureichender Internetverbindungen zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Rechnungs- und Kontaktdaten (insbesondere Firmenbezeichnung, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner) stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in der Software zu aktualisieren.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Abständen eigene Datensicherungen durch Datenexporte vorzunehmen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Anbieter führt im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs eigene Datensicherungen durch. Diese dienen in erster Linie der Sicherstellung des Systembetriebs und der Wiederanlaufbarkeit der Plattform, nicht der individuellen Archivierung einzelner Kundendaten. Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Kunden wegen eines vom Anbieter zu vertretenden Datenverlusts bleiben unberührt.
§ 12 Hosting, Datenverarbeitung und KI-Einsatz
(1) Die Software sowie die zugehörige Datenbank und der für Kunden-Uploads bereitgestellte Speicher werden auf Servern in Deutschland, derzeit vorrangig in Frankfurt am Main, gehostet. Soweit externe Hosting- oder Infrastrukturleistungen eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage entsprechender Auftragsverarbeitungsverträge, sofern und soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.
(2) Der Anbieter verarbeitet die vom Kunden hochgeladenen und in der Software eingegebenen Daten ausschließlich, soweit dies zur technischen Bereitstellung, zum sicheren Betrieb, zur Fehleranalyse, zur Störungsbeseitigung und zur Erfüllung vertraglich geschuldeter Funktionen erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, vertraglich vereinbart oder datenschutzrechtlich zulässig.
(3) Die Software verfügt über ein KI-gestütztes Feature zur Rechnungsprüfung (nachfolgend „KI-Feature"). Im Rahmen dieses Features werden vom Kunden hochgeladene oder aus diesen erzeugte strukturierte Daten an ein vom Anbieter eingesetztes OpenAI-Modell übermittelt, um eine automatisierte Unterstützung bei der Prüfung der Förderfähigkeit zu ermöglichen. Die übermittelten Daten können personenbezogene Daten enthalten.
(4) Soweit für das KI-Feature OpenAI-API-Dienste eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils geltenden vertraglichen Datenschutzbedingungen von OpenAI, insbesondere eines Data Processing Addendum, sofern und soweit OpenAI personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Der Anbieter wird – soweit verfügbar und für die konkret eingesetzten Endpunkte unterstützt – europäische Datenresidenz und europäische Datenverarbeitung konfigurieren. Dem Kunden ist bekannt, dass OpenAI Datenresidenz nicht auf sämtliche Datenkategorien erstreckt; insbesondere können Systemdaten außerhalb der gewählten Region verarbeitet oder gespeichert werden. Soweit für eine regionale Verarbeitung besondere Freigaben oder Zusatzvereinbarungen erforderlich sind, insbesondere im Zusammenhang mit Abuse-Monitoring-Kontrollen oder Zero-Data-Retention-Regelungen, steht die regionale Verarbeitung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Freischaltung durch OpenAI.
(5) Der Anbieter nutzt Kundendaten, die im Rahmen des KI-Features an OpenAI übermittelt werden, nicht zum Training eigener Modelle. Nach den vertraglichen Zusagen von OpenAI werden Daten aus der API-Plattform standardmäßig nicht zum Training von OpenAI-Modellen verwendet, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine entsprechende Datennutzung eingewilligt hat.
(6) Soweit der Kunde im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten verarbeitet und der Anbieter hierbei als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der als Anlage 1 Bestandteil des Vertrags wird. Soweit der Anbieter zur Leistungserbringung weitere Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter einsetzt, erfolgt dies im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter beachtet die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Der Anbieter wird personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter energie-akte.de/datenschutz.
(4) Der als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden.
(5) Der Anbieter informiert den Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer dort in Bezug genommenen Übersicht über eingesetzte Unterauftragsverarbeiter, soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten.
§ 14 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer vom Anbieter übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der vom KI-Feature generierten Ergebnisse (§ 12 Abs. 3). Die KI-gestützten Prüfungen stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse eigenständig zu überprüfen.
§ 15 Gewährleistung und Mängelbeseitigung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung gemäß § 4 entspricht und sich für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignet.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel möglichst genau zu beschreiben. Die Meldung soll insbesondere Angaben zu der betroffenen Funktion, den Umständen des Auftretens sowie – soweit möglich und zumutbar – zur Reproduzierbarkeit des Fehlers enthalten.
(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist prüfen und beseitigen. Als Mängelbeseitigung gilt auch die Bereitstellung eines zumutbaren Workarounds, soweit dadurch die vertragsgemäße Nutzung der Software im Wesentlichen gewährleistet bleibt.
(4) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelansprüche.
(5) Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist endgültig fehl oder ist sie dem Anbieter unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach § 14 dieser AGB.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preiskonditionen und Kundendaten.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren,
- c) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden,
- d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
§ 17 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer entstehen.
(2) Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich zu informieren, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und nach Kräften zu unterstützen.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Epidemien/Pandemien, Streiks (sofern nicht durch die jeweilige Partei verursacht), behördliche Anordnungen, großflächige Internet- oder Stromausfälle sowie Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsvorkehrungen nicht abgewendet werden konnten.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so weit wie möglich zu minimieren.
(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Textformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten oder übertragen.
(6) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Maßgebend für die Auslegung dieser AGB ist die deutsche Fassung.
Anlagenverzeichnis
- Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
- Anlage 2: Funktionsübersicht und Leistungsbeschreibung (gemäß individuellem Angebot)
Oeltjen GmbH
Kleine Kamp 1, 21702 Ahlerstedt
Geschäftsführer: Till Oeltjen
Registergericht: Amtsgericht Tostedt, HRB 210752
USt-IdNr.: DE367044144